Europäischer Gerichtshof (EuGH) stärkt Kundenrechte bei Flugbuchungen
Zukünftig keine voreingestellten kostenpflichtigen Zusatzleistungen bei Online-Buchung von Flugtickets mehr
Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Kunden bei Online-Buchung von Flugtickets gestärkt. Demnach ist die gängige Praxis künftig unzulässig, dass kostenpflichtige Zusatzleistungen wie zum Beispiel Reiserücktrittskostenversicherungen bereits vor eingestellt sind. Der Kunde muss diese zusätzlichen Leistungen aktiv hinzufügen.
Speziell bei Billigfliegern wie Ryanair und Easyjet musste man bisher etliche dieser Leistungen wie vorgschlagene Versicherungen, Mietwagen, Hotels oder Transfers „wegclicken“. Bleibt zu hoffen, dass das Urteil auch umgesetzt wird. Bisher haben es speziell die „Iren“ mit europäischem Recht nicht so ernst genommen und bieten so weder eine „realistische“ kostenlose Zahlungsmethode noch wird mit dem Endpreis des Fluges inklusive aller Steuern und Gebühren geworben, obwohl dies nach geltendem Verbraucherrecht vorgeschrieben ist.
Hier findet Ihr Das Urteil.
Lars
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