Kategorie: Reiserecht

Flugverspätung oder Flugausfall? Sichert Euch bis zu 600€ Entschädigung nach EU-Recht! – auch bis zu 30 Monate rückwirkend!

Schadensersatz bei Flugverspätung: Bis zu 30 Monate rückwirkend!

Ob man in seinem Urlaub beabsichtigt exotische Länder zu  bereisen, seinen kulturellen Wissensdurst zu stillen, oder einfach nur die Seele baumeln zu lassen.  Die Urlaubszeit ist zweifelsfrei die wohlverdienteste Zeit im Jahr.

Wären da nur nicht die kleinen und hin und wieder auch großen Ärgernisse, wie Flugverspätung, Flugausfall und verpasste Anschlussflüge. Um den Nachteil einer Flugverspätung für Passagiere so gering wie möglich zu halten werden Fluggastrechte in der EU geschützt. Die Fluggastrechteverordnung 261/2004 sichert dem Passagier ein Recht auf Entschädigung von bis zu 600 €  bei einer Flugverspätung – und das auch bis zu 30 Monate rückwirkend!

In unserem Artikel unter Musterbeispiel – Travel Cheaper setzt Fluggastrechteverordnung durch: Zahlung von 250€ + 50€ extra berichtete ich bereits über einen solchen Fall, in dem ich dabei helfen konnte, solche Ansprüche durchzusetzen. Nun bin ich kein Jurist und das war auch nur möglich im Zuge einer innerfamilären Hilfestellung, aber es gibt auch die Möglichkeit, sich professionelle Hilfe zum Thema einzuholen.

Airlines wissen, dass zu der Durchsetzung neben juristischen Kenntnissen auch viele weitere Daten, die den Flug betreffen, erforderlich sind.  Ohne nähere Erläuterung werden außergewöhnliche Umstände als Grund für die Verspätung vorgeschoben mit dem Ziel der Ausgleichszahlung zu entgehen. Laut der Fluggastrechteverordnung müssen Fluglinien keine Entschädigung bei Flugverspätung (Schadensersatz) leisten, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen. Um seine Rechte tatsächlich durchsetzen zu können, benötigt es darum oftmals Hilfe von Experten.  Durch das drohende Kostenrisiko eines notwendigen Gerichtsverfahrens verzichten fast alle Passagiere auf Ihre rechtmäßige Entschädigung.

FairPlane kann mithilfe eines Teams von internationalen, auf Fluggastrechte spezialisierten Partneranwälten und dem Zugriff auf verschiedenste Flugdaten, wie etwa Wetterdaten und Datenbanken über Flugbewegungen Eure Erfolgschancen stark erhöhen.  FairPlane trägt dabei auch das gesamte Kostenrisiko und verrechnet nur im Erfolgsfall ein Honorar entsprechend der Höhe von max. 24,5% (zzgl. Mwst.) der tatsächlich ausbezahlten Entschädigung.

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Musterbeispiel – Travel Cheaper setzt Fluggastrechteverordnung durch: Zahlung von 250€ + 50€ extra

von Andreas Hoppe [GFDL oder GFDL], via Wikimedia Commons

Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. MFG Ihre SAS 😉

Dirk hatte kürzlich ein Erlebnis der unerfreulichen Art: Eine kurzfristige Flugannullierung auf einem Flug von Hamburg nach Kopenhagen. Travel Cheaper hat sich der Sache angenommen und ohne Probleme die ihm zustehende Ausgleichszahlung laut  EG-Verordnung 261/2004 (FluggastrechteVO) durchgesetzt.

Die Rahmendaten

Gebucht wurde das Ticket am 06.01.2015 via Expedia.de zu einem Preis von 105,05€.

Hinflug: Direkt/Nonstop  5. Juni 2015

SK0650 HAM 16:00h ✈ CPH  17:00h; Gesamte Reisezeit: 1 Std. 0 Min.

Rückflug: Direkt/Nonstop 7. Juni 2015

SK0651 CPH 17:00h ✈ HAM  17:50h; Gesamte Reisezeit: 0 Std. 50 Min.

Der Fall

Der Check-in am Vortag funktionierte problemlos und der Boardingpass wurde ausgedruckt. Der Hinflug wurde irgendwann am Abreisetag annulliert, wovon Dirk erst bei Ankunft am Flughafen erfuhr. Eine Umbuchung erfolgte auf Flugnummer SK0652 mit Abflug um 19:15h und planmäßiger Ankunft am Zielort Kopenhagen um 20:00h. Das bedeutet eine Verspätung von 3 Stunden. Es wurde ein 10€-Voucher für Verpflegung ausgehändigt. Hinzu kam ein nicht angekündigter Streik des SAS-Ground-Handling, der laut dem Flughafen Kopenhagen um 19:00h begann und bis 07:00h des Folgetages andauerte. Das hatte zur Folge, dass das eingecheckte Gepäck von mehren Hundert Passagieren nicht abgefertigt und ausgehändigt werden konnte. Wichtig ist hier zu erwähnen, dass Dirk von dem Streik bei seinen ursprünglichen Flugdaten nicht betroffen gewesen wäre. Am darauffolgenden Tag hat Dirk sein Gepäck selbst am Flughafen abgeholt, wo er sich seinen Koffer aus einer riesigen Ansammlung von liegengebliebenen Gepäckstücken selbst heraussuchen musste.

Der Brief an SAS mit der Geltendmachung des Ausgleichsanspruchs

Dirk wandte sich an Travel Cheaper mit der Frage, ob man in dieser Situation nicht irgendetwas machen könne – er hätte da mal was von Fluggastrechten gehört. Richtig! Eigene Praxiserfahrung hatte ich bei der Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen nach der FluggastrechteVO bislang noch nicht aber nach alledem, was ich darüber bislang gelesen habe erschien mir der Fall eindeutig. Vom Ehrgeiz gepackt habe ich in seinem Auftrag also folgenden Brief verfasst:

Fristsetzung zur Zahlung erfolgte bis zum 30.06.2015.

Die Zahlung

Eine schriftliche Stellungnahme liegt bislang noch nicht vor. Das mag am Streik der Deutschen Post liegen oder daran, dass es eine solche Stellungnahme nicht gibt. Das ist auch letztendlich zweitrangig, denn es erfolgte eine Zahlung des vollen Betrages innerhalb der gesetzten Frist:

Umsatzdetails

 Bildquelle: Commerzbank

Dirk hat's gefreut denn zusammen mit den Übernachtungskosten in Höhe von 222€ hat er durch die Ausgleichzahlung unterm Strich insgesamt nur 27€ für das Wochenende in Kopenhagen bezahlt.

Die Taktik und meine Tripps

Bekanntlich winden sich die Airlines trotz eindeutiger Rechtsprechung bis auf das Äußerste. Klar, wenn von 160 betroffenen Passagieren nur 10 einen Ausgleichsanspruch nach der FluggastrechteVO stellen, letztendlich nur 1 bis 2 einen eindeutig zweifelsfreien Anspruch wie hier bis zum Ende durchziehen und die anderen sich schon nach der ersten Ablehnung geschlagen geben, ist das ein einfaches Rechenexempel, dass sich in erster Linie natürlich für die Airline lohnt.

Daher sind das meine persönlichen Tipps:

 

Habt Ihr auch schon Erfahrungen mit der FluggastrechteVO. Ich bin gespannt auf Eure Berichte und Tipps. Bitte hinterlasst dazu einnen Kommentrar zu diesem Artikel.

 

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Fluggastrechte: Verpflichtung zur Betreuung und Unkostenerstattung auch bei „außergewöhnlichen Umständen“

By curimedia (Flickr: Boeing 737-8AS Ryanair EI-DHN) [CC-BY-2.0], via Wikimedia Commons

Fluggäste haben nach dem neusten Urteil des Europäische Gerichtshof (EuGH) gegenüber der Airline auch dann Anspruch auf Betreuungsleistungen und Kostenübernahme für Hotel, Mahlzeiten, Erfrischungen und ein Telefonat, wenn die gebuchten Flüge wegen „außergewöhnlicher Umstände“ wie etwa Luftraumsperrungen aufgrund eines Vulkanausbruchs annulliert wurden.
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Lufthansa sortiert sich neu: „Neue“ Billigflugtochter Germanwings wird größer

By Lasse Fuss (Own work) [CC-BY-SA-3.0], via Wikimedia Commons

Die Spekulationen haben ein Ende – Der Plan für die große neue Billigflugtochter der Deutschen Lufthansa steht. Ab 01.01.2013 werden große Teile der defizitären Kurz- und Mittelstrecken unter dem Dach der Billigflug-Tochter Germanwings zusammengeführt. Das Motto: „günstig, aber nicht billig“

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Air Berlin, die Franzosen oder die ewige Suche nach einem Profil

By Lasse Fuss (Own work) [CC-BY-SA-3.0], via Wikimedia Commons

Etihad drängt Air Berlin zu Kooperation mit Air France

Air Berlin steckt tief in den roten Zahlen – das ist soweit bekannt. Nun drängt der Etihad Airways-Chef James Hogan Deutschlands zweitgrößte Fluglinie entgegen der Strategie von Air-Berlin-Chef Hartmut Mehdorn zu einer stärkeren Anbindung an Air France.

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Rom erlässt Verordnung: Sandwich vor dem Kolosseum kostet 500 €

Bild oben: Spanischen Treppe, Rom

Picknick in Rom verboten!

Wer sich künftig im historischen Stadtkern der italienischen Hauptstadt vor einer Sehenswürdigkeit niederlässt, um zu rasten und ein Sandwich zu essen, muss mit einer Strafe von 25 bis 500 Euro rechnen. Das hat die römische Stadtverwaltung unter Bürgermeister Gianni Alemanno so entschieden und demnach verboten,  in Breichen des  historischen, künstlerischen, architektonischen und kulturellen Erbes der Altstadt von Rom „zu lagern oder Notunterkünfte zu errichten oder anzuhalten, um zu essen oder trinken“.

Auch wenn die Versuchung durch die vielen Essensstände vor den Sehenswürdigkeit groß ist, verzehren solltet Ihr das teuer erworbene Sandwich wo anders! 😉

Die Verodnung gilt ab sofort bis zum 31.12.2012.

Information der Stadt Rom (italienisch)
Die Verodnung im Original (italienisch)

 

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Zwei Urteile stärken Rechte Flugreisender bei Verspätung und Streikfolgen

By Brian from Toronto, Canada (Sunset over Saudi Arabia) [CC-BY-SA-2.0 or CC-BY-SA-2.5], via Wikimedia Commons

In zwei neuen Urteilen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) erneut die Fluggastrechte gestärkt. Demnach stehen Flugreisenden Ausgleichzahlungen zu, wenn ein verspäteter Zubringerflug dafür sorgt, dass der Anschlussflug verpasst wird. Und auch bei Streiks gibt es eine neue Entscheidung zugunsten der Flugreisenden. Weiterlesen

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Lufthansa Streik: Fluggäste brauchen Geduld – und gehen leer aus

Ab Morgen soll es los gehen mit den Streiks bei den Cabin-Crew Mitarbeitern der Kranich-Airline. Das kündigte die Flugbegleiter-Gewerkschaft Ufo an. Flächendeckende Streiks soll es aber nicht geben. Demnach soll es nur zu punktuellen Ausständen kommen, die aber auch erst mit 6 Stunden Vorlauf bekanntgegeben werden. In ihrer Mitteilung beließ es die Gewerkschaft nur bei einer Andeutung: Der Streik werde an dem Ort stattfinden, “wo auch die Verantwortung für das derzeitige Lufthansa-Desaster begann”. Damit kommen Berlin und/oder Frankfurt in Frage.

Fluggäste gehen leer aus

Mit einer Ausgleichszahlungen gemäß der Europäischen Fluggastrechteverordnung können die Passagiere allerdings nicht rechnen. Die Verordnung trat 2005 in Kraft und gilt für alle Flüge, die in der EU starten oder landen. Bei Landungen allerdings nur, wenn es sich um eine EU-Fluggesellschaft handelt. Klassische Fälle für einen Anspruch Ausgleichszahlungen sind Überbuchung oder Annullierungen von Flügen zum Beispiel auf Grund technischer Defekte. Weiterlesen

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