Musterbeispiel – Travel Cheaper setzt Fluggastrechteverordnung durch: Zahlung von 250€ + 50€ extra

von Andreas Hoppe [GFDL oder GFDL], via Wikimedia Commons

Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. MFG Ihre SAS 😉

Dirk hatte kürzlich ein Erlebnis der unerfreulichen Art: Eine kurzfristige Flugannullierung auf einem Flug von Hamburg nach Kopenhagen. Travel Cheaper hat sich der Sache angenommen und ohne Probleme die ihm zustehende Ausgleichszahlung laut  EG-Verordnung 261/2004 (FluggastrechteVO) durchgesetzt.

Die Rahmendaten

Gebucht wurde das Ticket am 06.01.2015 via Expedia.de zu einem Preis von 105,05€.

Hinflug: Direkt/Nonstop  5. Juni 2015

SK0650 HAM 16:00h ✈ CPH  17:00h; Gesamte Reisezeit: 1 Std. 0 Min.

Rückflug: Direkt/Nonstop 7. Juni 2015

SK0651 CPH 17:00h ✈ HAM  17:50h; Gesamte Reisezeit: 0 Std. 50 Min.

Der Fall

Der Check-in am Vortag funktionierte problemlos und der Boardingpass wurde ausgedruckt. Der Hinflug wurde irgendwann am Abreisetag annulliert, wovon Dirk erst bei Ankunft am Flughafen erfuhr. Eine Umbuchung erfolgte auf Flugnummer SK0652 mit Abflug um 19:15h und planmäßiger Ankunft am Zielort Kopenhagen um 20:00h. Das bedeutet eine Verspätung von 3 Stunden. Es wurde ein 10€-Voucher für Verpflegung ausgehändigt. Hinzu kam ein nicht angekündigter Streik des SAS-Ground-Handling, der laut dem Flughafen Kopenhagen um 19:00h begann und bis 07:00h des Folgetages andauerte. Das hatte zur Folge, dass das eingecheckte Gepäck von mehren Hundert Passagieren nicht abgefertigt und ausgehändigt werden konnte. Wichtig ist hier zu erwähnen, dass Dirk von dem Streik bei seinen ursprünglichen Flugdaten nicht betroffen gewesen wäre. Am darauffolgenden Tag hat Dirk sein Gepäck selbst am Flughafen abgeholt, wo er sich seinen Koffer aus einer riesigen Ansammlung von liegengebliebenen Gepäckstücken selbst heraussuchen musste.

Der Brief an SAS mit der Geltendmachung des Ausgleichsanspruchs

Dirk wandte sich an Travel Cheaper mit der Frage, ob man in dieser Situation nicht irgendetwas machen könne – er hätte da mal was von Fluggastrechten gehört. Richtig! Eigene Praxiserfahrung hatte ich bei der Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen nach der FluggastrechteVO bislang noch nicht aber nach alledem, was ich darüber bislang gelesen habe erschien mir der Fall eindeutig. Vom Ehrgeiz gepackt habe ich in seinem Auftrag also folgenden Brief verfasst:

Fristsetzung zur Zahlung erfolgte bis zum 30.06.2015.

Die Zahlung

Eine schriftliche Stellungnahme liegt bislang noch nicht vor. Das mag am Streik der Deutschen Post liegen oder daran, dass es eine solche Stellungnahme nicht gibt. Das ist auch letztendlich zweitrangig, denn es erfolgte eine Zahlung des vollen Betrages innerhalb der gesetzten Frist:

Umsatzdetails

 Bildquelle: Commerzbank

Dirk hat's gefreut denn zusammen mit den Übernachtungskosten in Höhe von 222€ hat er durch die Ausgleichzahlung unterm Strich insgesamt nur 27€ für das Wochenende in Kopenhagen bezahlt.

Die Taktik und meine Tripps

Bekanntlich winden sich die Airlines trotz eindeutiger Rechtsprechung bis auf das Äußerste. Klar, wenn von 160 betroffenen Passagieren nur 10 einen Ausgleichsanspruch nach der FluggastrechteVO stellen, letztendlich nur 1 bis 2 einen eindeutig zweifelsfreien Anspruch wie hier bis zum Ende durchziehen und die anderen sich schon nach der ersten Ablehnung geschlagen geben, ist das ein einfaches Rechenexempel, dass sich in erster Linie natürlich für die Airline lohnt.

Daher sind das meine persönlichen Tipps:

 

Habt Ihr auch schon Erfahrungen mit der FluggastrechteVO. Ich bin gespannt auf Eure Berichte und Tipps. Bitte hinterlasst dazu einnen Kommentrar zu diesem Artikel.

 

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